Schon bei unseren gesunden Zähnen ist eine Versiegelung notwendig und sinnvoll. Eine Zahnversiegelung besteht aus einem Schutzlack, der die Zähne vor einer Karies schützt.
Diesen Schutzlack gibt es in verschiedenen Konsistenzen, die, je nach dem Einsatzort, variieren können. Grundsätzlich ist es so, dass alle Prädilektionsstellen im Gebiss geschützt werden sollten. Präedilektionsstellen sind die Orte, die der Patient nur schwer in seinem Mund sauberhalten kann und daher besonders von einer Karies bedroht sind.
Kommt die Zahnbürste nicht in die Nischen und Grübchen, entstehen hier sehr leicht kariöse Verfärbungen, die früher oder später von Zahnarzt behandelt werden müssen. Aus diesem Grunde füllt der Zahnarzt diese Grübchen rechtzeitig mit einem Kunststoff auf, so dass sich keine Plaque mehr ansammeln und somit keine Karies entstehen kann.
Neben dieser Fissurenversiegelung, die von den gesetzlichen Krankenkassen für die hinteren Backenzähne bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt wird, gibt es auch eine sogenannte Glattflächenversiegelung. Die Glattflächenversiegelung kommt immer dann zum Einsatz, wenn wir Brackets auf die Zähne kleben oder mit Schienen arbeiten und somit die natürliche Zungenreinigung beim Patienten drastisch eingeschränkt wird.
Die Plaque findet durch diese Behandlungsfremdkörper eine Vielzahl von Verstecken, besonders im Bereich der Übergänge vom Zahn zum Bracket, die zusätzlich durch die darüber verlaufenden Bögen noch abgedeckt werden. Aufgrund dieser Tatsache können die Patienten diese Stellen nur schwer sauber halten, so dass es in der Vergangenheit in diesen Bereichen oftmals zu halbmondförmigen, weißlich kariösen Verfärbungen gekommen ist.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in der privaten Gebührenordnung aus dem Jahre 2012, den Begriff der Glatttflächenversiegelung eingeführt. Ein besonders dünner, aber besonders haftungsfester Kunststoff, wird nach dem Bekleben der Zähne mit Brackets und vor dem Einsetzen von Schienen, auf die Zähne polymerisiert. Durch diesen Schutzlack werden die Zahnoberflächen resistenter gegen Säureangriffe.
Diese Säure wird von den Bakterien im Munde nach dem Genuß von süßen Nahrungsmitteln produziert. Durch den Schutzlack kommt es zu keiner Entmineralisierung des Schmelzes mehr und damit zu keinen kariösen Einbrüchen am Zahn.
Die Glattflächenversiegelung und die Fissurenversiegelung werden von den privaten Versicherungen erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten können sich den Glattflächenschutz zusätzlich kaufen.
Die Fissurenversiegelung für die hinteren Molaren wird bis zum 18ten Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.