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Sinnvolle Zusatzbehandlungen

Vor, während und nach einer kieferorthopädischen Behandlung kann es, in Abhängigkeit vom Krankheitsbild, zu weiteren zusätzlichen Maßnahmen kommen. Solche zusätzlichen Behandlungen wären z. B. erweiterte Untersuchungen oder zusätzliche prophylaktische Maßnahmen, die unsere kieferorthopädische Therapie unterstützen und sich positiv auf das Ergebnis auswirken.

Für privatversicherte Patienten bekommen diese zusätzlichen Behandlungsmaßnahmen, je nach ihrenVersicherungsbedingungen, erstattet, da diese für eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig sind.

Für gesetzlich versicherte Patienten sind daher diese zusätzlichen Leistungen nicht mehr über die Krankenkassen abrechenbar. Der Arzt ist aber gesetzlich verpflichtet, seine Patientinnen und Patienten über diese Zusatzleistungen aufzuklären. Mit diesem Wissen kann der Patient für sich selber entscheiden, ob für ihn diese Leistungen wichtig sind, und ob er sie zusätzlich zu seiner Behandlung wählen möchte. Wenn dieses der Fall ist, muss der Kieferorthopäde diese Zusatzleistungen dem gesetzlich versicherten Patienten privat in Rechnung stellen.

Wichtige Zusatzbehandlungen

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Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)30 609 709 170.