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Retention

Zur Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses...

Endlich! Nach dem Abschluß Ihrer erfolgreichen Zahnkorrektur wollen Sie wahrscheinlich zum ersten mal richtig befreit lachen. Damit Ihr schönes Lachen Ihnen auch auf Dauer erhalten bleibt, legen wir in unserer Praxis einen besonderen Wert auf die Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses. Retention oder auch Langzeitstabilisation heißt hier unser Zauberwort.

Auch unsere Zähne unterliegen tiefgründigen Gesetzmäßigkeiten...

Wie alles in unserem Universum unterliegen auch die Zähne den tiefgründigen Gesetzmäßigkeiten des Lebens. Das heißt: Unsere Zähne werden ohne unsere Retentionszeit schnellstens wieder in ihre alte Stellung zurückwandern und alle Anstrengungen wären umsonst. Damit genau das nicht passiert, folgt im Anschluß der Zahnkorrektur immer eine Retentionszeit.

Die Nachtspange

Wir bieten in unserer Praxis mehrere Möglichkeiten zur Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses an. Eine Möglichkeit ist das Tragen einer sogenannten Nachtspange.

Dieses bedeutet, dass nach der aktiven Behandlung unsere Patienten eine herausnehmbare Zahnspange bekommen, die das gewonnene Ergebnis stabilisiert. Dafür ist eine Tragezeit im ersten Jahr in jeder Nacht vorgesehen. Im zweiten Jahr reduziert sich die Tragedauer auf jede zweite Nacht. Im dritten Jahr “schleichen” sich die Patienten weiter aus dieser Festhaltephase heraus, indem sie diese Zahnspange nur noch jede dritte Nacht tragen.

Danach dient das Gerät nur noch zur Kontrolle, um festzustellen, ob es wirklich keine weiteren Veränderungen gegeben hat. Lässt sich die Nachtspange weiterhin leicht einsetzen, so bedeutet das, dass alles in Ordnung ist und die Zähne sich nicht mehr verschoben haben.

Wenn sich die Zahnspange aber schwerer einsetzen lässt, so beruht dieses auf noch vorhandenen Zahnbewegungen. Das Gerät sollte in einem solchen Fall wieder vermehrt getragen werden. Wir empfehlen diese Art des Vorgehens bei Jungen bis zum zwanzigsten und bei Mädchen bis zum Abschluss des achtzehnten Lebensjahres.

Komfortgeräte - Der feste Retainer

Retention

Wer es bequemer und vor allem sicherer haben möchte, kombiniert die Nachtspange mit einem festen Retainer. Hierbei handelt es sich um ein Gerät, das an der Rückseite der Zähne, in Form eines dort nicht sichtbaren Retainerdrahtes, fest im Mund eingeklebt wird. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase wird der Retainer nicht mehr vom Patienten als störend wahrgenommen. Dieses Komfortgerät bleibt bis zum Abschluss des Wachstums im Munde und sorgt dafür, dass sich die Zahnstellung und damit der Zahnbogen stabilisieren kann.

Der Patient kann sich die Retentionszeit mit diesem festen Retainer erleichtern. Die Frontzähne werden in ihrer Stellung durch den fest fixierten Draht dauerhaft 24 Stunden stabilisiert. Die Tragezeiten der Nachtspange, die wir für die transversale Stabilisation des Zahnbogens weiterhin empfehlen, können dadurch reduziert werden. Wie weit Sie die Tragezeiten reduzieren können, wird in der Praxis mit Ihnen abgesprochen.

Die Kosten für das Komfortgerät werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen

Was passiert, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Rezidiv kommt?

Retention

Kommt es trotz aller Retentionsmaßnahmen zu einem Rezidiv (die Zähne versuchen sich in die frühere Position zurückzubewegen), so sollte zunächst nach der Ursache geforscht werden. Sind z. B. Weisheitszähne vorhanden, die zwischenzeitlich größer geworden sind, so versuchen wir herauszufinden, wie die Ausgangssituation war. Auch die Art der Retention wird einbezogen: Wurde nach dem Abschluss der Behandlung festsitzend retiniert (Retainerdraht s.o.) oder nur mit herausnehmbaren Zahnspangen.

Kommt man bei dieser Untersuchung zu einer positiven Prognose, so können wir kleine Engstände mit einer fast unsichtbaren Schienentherapie beheben.

Mit der sogenannten Aligner-Technik lassen sich kleinere Fehlstellungen relativ kostengünstig beheben. Gesetzlich versicherte Patienten müssen diese Kosten alleine tragen.

Ein Wort zu den Kosten...

Die Kosten für die kieferorthopädischen Kontrollen in der Retentionszeit, auch über das 18./20. Lebensjahr hinaus, werden den Patienten erstattet.

Nicht mehr uneingeschränkt kostenfrei, bei gesetzlich versicherten Patienten, ist die Übernahme eventueller Reparaturen oder Neuanfertigungen der Retentionsspangen. Dieses gilt auch für die bereits von den Krankenkassen bezahlten Spangen. Bei Spangenbrüchen und Verlusten gilt ab dem 01.04.2001 nur noch eine Kostenübernahme von bis zu acht Quartalen, beginnend mit dem Abschluss der aktiven Behandlungsmaßnahmen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kieferorthopäde zum Zeitpunkt einer anfallenden Reparatur oder Neuanfertigung noch keine Abschlussbescheinigung für den Patienten ausgestellt hat. Hat er dieses bereits getan, so verliert der Patient seinen Versicherungsschutz und wird fortan in der Kieferorthopädie als Privatpatient geführt.

Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)30 609 709 170.